Die Vermögensauseinandersetzung spielt bei Trennung und Scheidung eine zentrale Rolle. Sie regelt, wie gemeinsames Eigentum aufgeteilt wird und ob ein finanzieller Ausgleich erfolgen muss. In diesem Beitrag erkläre ich, welche Prinzipien dabei gelten und wie Sie Ihre Rechte wahren können.
Was zählt zum gemeinsamen Vermögen?
Zum aufzuteilenden Vermögen gehören alle Werte, die während der Ehe oder Partnerschaft erworben wurden. Dazu zählen unter anderem:
- Immobilien – gemeinsam gekaufte oder finanzierte Häuser und Wohnungen.
- Ersparnisse & Kontoguthaben – Gelder, die während der Ehe angespart wurden.
- Unternehmensbeteiligungen – falls ein Ehepartner während der Ehe ein Unternehmen aufgebaut hat.
- Rentenansprüche – erworbene Rentenanwartschaften können untereinander ausgeglichen werden.
Nicht aufgeteilt wird Vermögen, das bereits vor der Ehe vorhanden war oder durch Erbschaft und Schenkung während der Ehe hinzugekommen ist.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
In Deutschland gilt für Ehepaare ohne Ehevertrag die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:
- Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen.
- Nur der während der Ehe entstandene Vermögenszuwachs wird bei der Scheidung ausgeglichen.
- Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.
Beispiel:
- Ehepartner A hat vor der Ehe 50.000 €, nach der Ehe 200.000 € → Zugewinn = 150.000 €.
- Ehepartner B hat vor der Ehe 10.000 €, nach der Ehe 40.000 € → Zugewinn = 30.000 €.
- Die Differenz beträgt 120.000 €, daher erhält Ehepartner B 60.000 € als Ausgleich.
Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
Auch gemeinsame Schulden, z. B. aus einem Immobilienkredit oder einem gemeinsamen Darlehen, müssen geregelt werden. Grundsätzlich gilt:
- Gemeinsame Schulden bleiben gemeinsam, wenn beide als Vertragspartner unterschrieben haben.
- Persönliche Schulden bleiben bei dem Ehepartner, der sie aufgenommen hat.
- Bei gemeinsamen Darlehen kann eine Entlassung aus der Haftung oder eine Übernahme durch einen Partner erfolgen.
Einigung oder gerichtliche Entscheidung?
Im Idealfall gelingt die Vermögensaufteilung einvernehmlich durch eine außergerichtliche Vereinbarung. Dies spart Zeit, Kosten und Nerven. Wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Familiengericht anhand gesetzlicher Regelungen.
Tipp: Ein Ehevertrag kann klare Regeln zur Vermögensaufteilung festlegen und spätere Streitigkeiten vermeiden.
Fazit
Die Vermögensauseinandersetzung ist ein komplexer, aber wichtiger Teil der Scheidung. Eine frühzeitige Beratung hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.
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