Skip to content

Scheidung und Vermögensaufteilung: Was Sie im Vorfeld wissen sollten.

Die Entscheidung zur Scheidung ist oft von Unsicherheit und vielen offenen Fragen begleitet. Zwei zentrale Aspekte, die dabei häufig im Mittelpunkt stehen, sind die Regelungen für gemeinsame Kinder sowie der Zugewinnausgleich. In diesem Beitrag erläutere ich, wie das Sorgerecht und der Umgang mit Kindern nach einer Trennung geregelt werden und wie der Zugewinnausgleich funktioniert.

Regelungen für gemeinsame Kinder

Bei einer Scheidung stehen die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder an erster Stelle. Es gibt zwei Hauptaspekte, die dabei berücksichtigt werden:

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für die Person des Kindes, das Vermögen des Kindes und die rechtliche Vertretung. In Deutschland behalten Eltern auch nach einer Trennung in der Regel das gemeinsame Sorgerecht, es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, die dagegen sprechen. Das bedeutet, dass beide Elternteile weiterhin Entscheidungen im Leben des Kindes treffen, beispielsweise in Bezug auf Bildung, Gesundheit und Aufenthaltsort.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht legt fest, bei welchem Elternteil das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. In vielen Fällen verbleibt das Kind beim Elternteil, bei dem es hauptsächlich lebt, während der andere Elternteil ein Umgangsrecht hat. Dieses Recht kann jedoch auch geteilt werden, sodass das Kind bei beiden Elternteilen einen gleichwertigen Wohnsitz hat.

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht regelt, wie und in welchem Umfang der nicht betreuende Elternteil mit dem Kind Kontakt hat. Es ist gesetzlich verankert, dass Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben. Die genaue Ausgestaltung des Umgangsrechts hängt von den individuellen Umständen ab und kann durch Vereinbarungen zwischen den Eltern oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden.

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich regelt die Vermögensaufteilung zwischen den Ehepartnern nach einer Scheidung. In Deutschland leben Ehepaare ohne besonderen Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.

Was gehört zum gemeinsamen Vermögen?

Zum gemeinsamen Vermögen zählen alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Immobilien, die während der Ehe gekauft wurden
  • Ersparnisse und Investitionen
  • Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden
  • Unternehmensanteile, die während der Ehe erworben wurden

Muss ich für das während der Ehe erworbene Vermögen einen Ausgleich zahlen?

Ja, der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachs zwischen den Ehepartnern gerecht zu verteilen. Der Ehepartner, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehepartner einen Ausgleich zahlen. Dieser Ausgleich entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den Zugewinnen beider Ehepartner.

Was passiert, wenn wir vor der Ehe bereits Vermögen besaßen?

Vermögenswerte, die vor der Ehe vorhanden waren, zählen nicht zum gemeinsamen Vermögen und unterliegen daher nicht dem Zugewinnausgleich. Diese Vermögenswerte bleiben im Alleineigentum des jeweiligen Ehepartners. Allerdings können Wertsteigerungen oder Erträge aus diesem Vorvermögen während der Ehe dem Zugewinnausgleich unterliegen, da sie während der Ehe erwirtschaftet wurden.

Fazit

Die Regelungen für gemeinsame Kinder und der Zugewinnausgleich sind zentrale Aspekte einer Scheidung. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu wahren und eine faire Lösung zu finden.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Folgen Sie mir auf meinem Instagram-Account @diescheidungsanwaeltin, um regelmäßig wertvolle Tipps und Einblicke in das Familienrecht zu erhalten.